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   OLG Frankfurt, 30.10.1987 - 20 W 18/87   

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https://dejure.org/1987,8177
OLG Frankfurt, 30.10.1987 - 20 W 18/87 (https://dejure.org/1987,8177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.1987 - 20 W 18/87 (https://dejure.org/1987,8177)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 20 W 18/87 (https://dejure.org/1987,8177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung der Verwalterin zur Veräußerung einer Wohneinheit in einer Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.09.1987 - 20 W 36/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.1987 - 20 W 18/87
    Da sich der Geschäfts- und Beschwerdewert bei Verfahren nach § 12 WEG nach dem Kaufpreis bestimmt (Senatsbeschluß 20 W 36/87 vom 10.3.1987), die Vorinstanzen aber nur den halben Kaufpreis in Ansatz gebracht haben, hat der Senat den Wert für alle Instanzen neu festgesetzt (§ 31 KostO).
  • OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

    Zudem muss der satzungsmäßige Rechtsmittelweg dann nicht eingehalten werden, wenn das Ergebnis des satzungsmä- ßigen Rechtsmittels von vornherein feststeht und die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens nur eine leere Förmelei darstellen würde (Reichert, a.a.O., Rn. 2922; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 63, 64).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2007 - 20 W 108/07

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit eines Anspruchs auf Veränderung einer Pergola bei

    Es handelt es sich bei der Regelung in § 15 der Gemeinschaftsordnung auch nicht lediglich um eine bloße Empfehlung; anders als etwa in dem dem Beschluss des Senats in OLGZ 1988, 63 (vgl. auch OLG Zweibrücken ZMR 1986, 63) zugrunde liegenden Sachverhalt ist das Verfahren hier nicht als bloße "Soll-Vorschrift" formuliert, sondern zwingend ausgestaltet ("Streitigkeiten... sind vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dem Verwaltungsbeirat vorzutragen. Dieser ist verpflichtet, ...", vgl. im Ergebnis auch BayObLG WuM 1996, 724).
  • LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99

    Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer

    Auf das Wohnungseigentumsverfahren ist § 523 i.V.m. § 263 ZPO anwendbar (vgl. BayObLG WE 1998, 203; ZMR 2043, 44, OLG Frankfurt, OLGZ 1988, 63; OLG Düsseldorf WuM 1997, 239 [OLG Düsseldorf 11.12.1996 - 3 Wx 490/96] ).
  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 69/95

    Vertraglich vereinbartes Vorschaltverfahren als Verfahrensvoraussetzung für ein

    2 Z 156/90">NJW-RR 1991, 849 ,850; OLG Zweibrükken ZMR 1980, 63 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1988, 63 f.; Weitnauer WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 34 und 35).
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